Tourismus, Wirtschaft oder
andere Aktivitäten für 90 bis 180 Tage
Bescheinigung über die finanzielle Solvenz zur Vorlage
beim ofiziellen Konsular (eine Bankbescheinigung des Antragsstellers
mit genügend Rückhalt für die gewünschten
Monate oder eine notarielle Bürgschaft eines Ecuadorianers
oder Ausländers der in Ecuador seinen legalen Wohnsitz
hat oder eine Bescheinigung welche die notwendigen Einkünfte
des Antragstellers zeigt oder ein anderes Dokument das
genügend Geldmittel für den Aufenthalt in Ecuador
darlegt.
Gültigkeit: 90 – 180 Tage
Kosten: USD 50,- ausser Einwohner von Spanien, Paraguay,
Dänemark und Kolumbien
Wohnsitz und Einwanderung
Ecuador akzeptiert die doppelte Staatsbürgerschaft,
jedoch da viele andere Länder diese nicht haben,
kommt generell nur eine Residenz in Frage. Bei Annahme
der ecuadoriansichen Staatsbürgerschaft als Deutscher,
würde man die deutsche verlieren, da in Deutschland
noch keine doppelte Staatsbürgerschaft bis auf Ausnahmefälle
anerkannt wird. Jedoch erlaubt die legale Residenz einem
normal und ohne Probleme mit den gleichen Rechten und
Pflichten eines Ecuadorianers zu leben. Das einzige ist,
dass man nicht mehr als 3 Monate pro Kalenderjahr während
der ersten zwei Jahre das Land verlassen darf bzw. Nach
den zwei Jahren für nicht länger als 18 Monate
innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren, da man sonst
die Residenz (Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis) verliert.
Es ist ratsam die ganzen Formalitäten mit einem
guten Rechtsanwalt zu machen, weil es letztendlich schneller,
erfolgreicher, sicherer und damit auch billiger ist. Die
Formalitäten werden im Aussenministerium Ecuadors
erledigt, auch kann man die Formalitäten direkt mit
einem Anwalt des Ministeriums abwickeln, dies kostet jedoch
etwas mehr. Die Kosten liegen bei USD 500 – 700
USD, jedoch sind jeden Cent Wert.
Die Visas der Residencia (Wohnsitz) müssen vom DNM
(Dirección Nacional de Migración) bewilligt
werden was nach der entsprechenden Präsentation der
Dokumente etwa 1 – 2 Monate dauert.
Es gibt einige Kategorien, fragen Sie zunächst bei
Ihrem Konsulat oder Botschaft nach:
10-I Rentner die eine Rente ihres Heimatlandes beziehen
(mindestens USD 8.000 pro Jahr)
10-II Kapitalanleger in Immobilien und Geldanlagen in
Ecuador
Ein Wert von mindestens 350 monatlichen Mindesgehältern,
zuzüglich 100 monatliche Mindestgehälter für
jeden finanziell abhängigen Angehörigen, oder
eine vom ofiziellen Konsular besonders bezeichnete Höhe
(in den USA mindestens USD 15.000)
10-III Kapitalanleger die landwirtschaftliche Produkte
exportieren möchten, Landwirte oder in Bergwerken
Ein Kapital für nach Ecuador zu transferieren von
mindestens 600 monatlichen Mindesgehältern
oder eine vom ofiziellen Konsular besonders bezeichnete
Höhe (in den USA mindestens USD 25.000)
10-IV Unternehmen mit örtlichen ausländischen
Repräsentanten in Ecuador die eine unbeschränke
Präsentationsvollmacht des Unternehmens in Ecuador
haben.
Zu beachten ist, dass 80 % des Personals Ecuadorianer
sein müssen.
10-V Techniker oder Experten mit einem Vertrag eines etablieren
Unternehmens in Ecuador
10-VI Berufserfahrene mit Universitätsabschluss,
anerkannt von einer nationalen Universität, die ihren
Beruf in Ecuador ausüben möchten.
Falls der Beruf des Antragstellers in Ecuador nicht existieren
sollte, muss der Titel örtlich bescheinigt werden.
Ausserdem muss man die geforderte besondere Praxis erfüllen.
10-VII Individuelle, finanziell abhängige eines
Ehepartners oder eines direkten Familienangehörigen.
Bei jeglichem Zweifel oder einem zusätzlichem Dokument
das Sie glauben dass notwendig sei, nehmen Sie bitte direkt
mit Ihrer Botschaft oder dem Konsulat Kontakt auf, um
gegebenenfalls auch den neuesten Stand zu erfahren, da
gerade Einwanderungsangelegenheiten sich schnell ändern
können. Wir empfehlen Ihnen ausserdem unsere Sektion
Nützliche Empfehlungen, Gesundheit und Sicherheit
zu besuchen.